Mietverlust

 

2. Mietausfall

 

2.1 Versicherte Gefahren

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherten Mietausfall - längstens für 12 Monate - für die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohneinheit, wenn diese durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel im Sinne der ABIG2008 beschädigt wurde.

 

2.2 Mietausfallschaden

1. Versicherter Mietausfall

a) ist der Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter infolge eines Versicherungsfalles gemäß Ziffer 2.1 kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern.
b) sowie etwaige fortlaufende Nebenkosten
2. Für Gebäude oder Räume, die zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles nicht vermietet waren wird Mietausfall ersetzt, sofern die Vermietung zu einem späteren, in der Wiederherstellungszeit liegenden Termin – längstens innerhalb von 3 Monaten – nachgewiesen wird.
3. Für Gebäude oder Räume von Gebäuden, die durch den Versicherungsnehmer selbst genutzt werden, wird kein Mietausfall entschädigt.

2.3 Entschädigungsgrenze / Höchstentschädigung

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 10.000 € begrenzt (Höchstentschädigung).

 

2.4 Unterbringungskosten Ferienwohnungen (zusätzlich versicherbar)

Ergänzend zur Betriebsunterbrechungsversicherung (Mietausfall) für die Ferienwohnung gilt:

Mitversichert sind - zusätzlich zum versicherten Mietausfall-  nach einem Versicherungsfall nachgewiesene Kosten für die Unterbringung von Feriengästen in anderweitigen, gleiartigen Unterkünften in unmittelbarer Umgebung. 

 

 

 

 

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